SES-NHW emissionsarmes Wandfräsverfahren BT 57

Abfräsen asbesthaltiger Fliesenkleber, Putze, Spachtelmassen und Farben von festen mineralischen Untergründen (Beton, Mauerwerk) an Wänden bzw. Teilflächen von Wänden inkl. Rändern und Fensterlaibungen in Gebäuden (z. B. Wohngebäuden, Verwaltungs-, Schul-, Industriegebäuden, Produktions- und Gewerbehallen) sowie Entfernen von Fliesen auf unterschiedlichen mineralischen festen asbesthaltigen Untergründen.

 

Handlungsanweisung BT 57

Durch die erweiterte Anlage (9+10) der TRGS 519 können nunmehr auch Handwerksbetriebe, die nicht nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV, Anhang I Nr. 2.4 Absatz 4) ein zugelassenes Unternehmen für Asbestsanierungsarbeiten sind asbesthaltige PSF entfernen, wenn diese Unternehmen bzw. der ausführende Handwerker die Teilnahme an dem Lehrgang „Qualifikationsmodul Q1 E“ nachweisen kann und bereits sachkundig ist. Das neue Verfahren ermöglicht eine emissionsarme Sanierung mit einem kleinen platzsparenden Maschinenpark sowie eine geringe Stromleistungsaufnahme.

 

 

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