

Alte Fliesen entfernen, Wände aufstemmen oder Leitungen im Bestand verlegen?
Ab 12/2027 ist für entsprechende Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien die Fachkunde nach § 11a GefStoffV erforderlich.
Ab Dezember 2027 gelten neue Anforderungen beim Umgang mit asbesthaltigen Materialien. Das bedeutet: Wer Arbeiten an asbesthaltigen Materialien durchführen möchte, muss die entsprechende Qualifikation nachweisen können. Ohne die erforderliche Fachkunde dürfen diese Tätigkeiten nicht eigenverantwortlich ausgeführt werden.
Wer frühzeitig plant, ist auf der sicheren Seite – sowohl fachlich als auch rechtlich.
Unsere Schulungstermine:
03.08.2026 | 12.10.2026 | 07.12.2026
Jetzt informieren und rechtzeitig vorbereiten!
Herzliche Grüße von den Schadstoffexperten der SES GmbH Sanierungs-und Entsorgungssysteme